Amtlich Güglingen | 28.10.2024
Die 3. Vorauszahlungsrate für den Wasserzins 2024 ist am 01.12.2024 zur Zahlung fällig. Die Höhe der zu leistenden Vorauszahlungen ist im unteren Teil der Jahresendabrechnung 2023 enthalten, die im März 2024 an die Haushalte zugestellt wurde. Separate Rechnungen werden für die Abschläge nicht versendet. Bitte denken Sie bei Ihren Überweisungen an die Angabe des richtigen Buchungszeichens. Es beginnt immer mit 5.8888… Bei Wasserkunden, die ein SEPA–Lastschriftmandat erteilt haben, wird die 3. Abschlagsrate zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Andrea Eisenbeiß | Rathaus Güglingen | Zimmer 106 | Tel. 07135 108-58 oder per E-Mail an andrea.eisenbeiss@gueglingen.de