Amtlich Güglingen | 05.11.2024
Beim Verkauf Ihres Gebäudes sollte der Übergabetag an den neuen Eigentümer und der dabei festgestellte Stand des Wasserzählers der Stadtverwaltung Güglingen bzw. dem Steueramt mitgeteilt werden. Erst durch die Mitteilung dieser Daten kann das Steueramt tätig werden, die Endabrechnung erstellen und das Wasserkonto auf den neuen Eigentümer umschreiben. Das Formular zur Umschreibung des Wasserkontos bei Eigentumswechsel finden Sie auf unserer Homepage unter www.gueglingen.de/Stadt-Bürger/Formulare/Wasser-Abwasser /Gebäudeverkauf
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Andrea Eisenbeiß | Rathaus Güglingen | Zimmer 106 | Tel. 07135 108-58 oder per E-Mail an andrea.eisenbeiss@gueglingen.de