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Amtlich Güglingen

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Amtlich Güglingen

Amtlich Güglingen | 18.03.2025

Vorauszahlungen Wasser und Abwasser

Bedingt durch eine Programmumstellung zum 01.01.2026 können für das Jahr 2025 nur 2 Vorauszahlungen festgesetzt werden. Diese wurden auf den 01.06.2025 und 01.09.2025 terminiert. Die Höhe der neuen Abschläge ist auf Ihrer Jahresendabrechnung 2024 ersichtlich, welche Ihnen Anfang März 2025 zugestellt wurde. Die Vorauszahlungen teilen sich somit auf 2 statt bisher 3 Vorauszahlungen auf. Daher sind die Beträge zur jeweiligen Fälligkeit entsprechend höher. Da die Jahresendabrechnung 2025 früher erstellt werden muss, ergibt sich daraus für 2025 folgende Änderung:

- Die Aufforderung zum Ablesen der Zählerstände wird bereits im September 2025 versendet und es wird zum 30.09.2025 abgelesen. Danach erfolgt eine Hochrechnung zum 31.12.2025.

Bitte überweisen Sie die Vorauszahlungen termingerecht unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der Konten der Stadt Güglingen. Im Verzugsfall müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden. Sollten Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für Wasser / Abwasser erteilt haben, wird der Betrag bei Fälligkeit von dem genannten Konto abgebucht. Die „Nichtabbucher“ bitten wir um Teilnahme am Abbuchungsverfahren.

Der Jahresverbrauch des Jahres 2024 bildet die Basis für die Vorauszahlungen des Jahres 2025. Für Abschläge erfolgt keine separate Rechnung!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Andrea Eisenbeiß | Rathaus Güglingen | Zimmer 106 | Tel. 07135 108-58 oder per E-Mail an andrea.eisenbeiss@gueglingen.de