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Das Landratsamt informiert | 18.03.2025

Informationen über Entlastungsbeitrag

Viele Pflegebedürftige werden zu Hause betreut und gepflegt. Das kann für pflegende Angehörige kraftraubend und zeitintensiv sein. Um Pflegende zu entlasten und die Autonomie von Pflegebedürftigen zu fördern, gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag. Personen, die zuhause gepflegt werden und mindestens einen Pflegegrad 1 nachweisen können, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro. Im Dezember 2024 passte die Landesregierung die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) an. Damit wurde eine weitere Tür für die Erbringer von Unterstützungsangeboten im Alltag geöffnet. Bislang waren diese Angebote in der Regel an Trägerstrukturen oder Serviceangebote mit beschäftigtem Personal gebunden. Nun können Pflegebedürftige auch von ehrenamtliche Einzelhelfern betreut werden. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Alltagsunterstützungen eingesetzt werden, wie beispielsweise Hilfe bei der Haushaltsführung, Begleitung zu Arztbesuchen und beim Einkauf, Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Des Weiteren können über dieses Budget die Kosten einer Kurzzeitpflege oder Tagespflege anteilig gezahlt werden. Hierfür muss allerdings mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Wird der monatliche Entlastungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, kann der verbleibende Betrag angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

Informationen gibt es beim Pflegestützpunkt des Landkreises Heilbronn in der Lerchenstraße 40, telefonisch unter 07131 994-7178 oder -430 oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de Der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Brackenheim, Maulbronner Straße 15, ist unter 07135 9699-500 oder -501 erreichbar.

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