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Das Landratsamt informiert

Alle aktuellen Nachrichten rund um Güglingen und das Zabergäu

Das Landratsamt informiert

Das Landratsamt informiert | 01.04.2025

Veräußerungen nach Agrarstrukturverbesserungsgesetz

Das Landratsamt hat zu prüfen, ob ein aufstockungsbedürftiger Landwirt am Erwerb der nachfolgend genannten Flächen interessiert ist. Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:
Gemarkung: Güglingen, Gewann: Aischbach
Flst.Nr.: 626, Fläche: 6600 m², Nutzung: Ackerfläche
Gemarkung: Frauenzimmern, Gewann: Beim Haberschlachter Pfad
Flst.Nr.: 1348, Fläche: 11516 m², Nutzung: Ackerfläche
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn bis zum 14.04.2025 schriftlich mitteilen.
Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 1150 GV-2025-0090

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