Obst- und Gartenbauverein Güglingen | 13.04.2025
Blütensträucher auslichten
Nach der Blüte dürfen Sie die früh blühenden Sträucher auslichten. Doch Vorsicht: Alle Ziergehölze verlangen einen individuellen Schnitt! So entfernt man bei Forsythien in der Hauptsache die dreijährigen und – falls vorhanden – noch älteren Triebe. Die einjährigen und zweijährigen Triebe werden bestenfalls etwas ausgelichtet, aber nicht eingekürzt.
Gemüsesaaten
Diesen Monat können folgende Gemüsearten im Freiland ausgesät werden: Mangold, Pastinake, Rettich, Rote Rübe, Radieschen, Möhre, Lauch, Markerbse, Zuckererbse, Grünkohl, Petersilie, Spinat, Kerbel und Fenchel.
Narren- oder Taschenkrankheit an Zwetschgen
Diese Krankheit trat in den letzten Jahren regional immer wieder an der Zwetschge auf und bewirkt halbmondförmige Deformationen der Früchte. Auslöser ist der Pilz Taphrina pruni. Anfällig sind Sorten wie Auerbacher, Ortenauer, President und Hauszwetschge. Fruchtmumien entfernen, bzw. befallene Stellen ausschneiden und verbrennen oder im Biomüll entsorgen, nicht auf den Kompost geben.
Schnecken bekämpfen
Hilfe, die ersten Schnecken kommen! Wenn Sie Ihre Gemüsebeete nicht durch einen Schneckenzaun geschützt haben, können Sie unbedenkliche Materialien wie Kalkstickstoff (Vorsicht kann Blätter verätzen), Sägemehl oder gemahlene Eierschalen streuen und die kriechenden Plagegeister immer wieder absammeln.
Herausgeber: Gartenkalender-Newsletter der Ulmer Fachzeitschriften Obst & Garten, GartenPraxis, und Landesverband für Obstbau Garten & Landschaft Baden-Württemberg e.V. (LOGL). Link: https://www.gartenkalender-online.de/