Gemeinsam Amtlich | 14.04.2025
Am 15.05.2025 ist bei der Grundsteuer die 2. Vorauszahlungsrate 2025 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Grundsteuer ist aus dem letzten Grundsteuerbescheid ersichtlich. Bei Steuerpflichtigen, die am Einzugsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag abgebucht. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fällige Vorauszahlungsrate fristgerecht per Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens zu begleichen.
Mahngebühren und Säumniszuschläge
Immer wieder überziehen Steuerpflichtige, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, ihre Zahlungstermine. Die Überraschung ist groß, wenn dann Mahngebühren und evtl. auch Säumniszuschläge berechnet werden müssen. Die Betroffenen reagieren manchmal verärgert und sparen gegenüber der Finanzverwaltung nicht mit Vorwürfen. Sie vergessen dabei jedoch, dass sich die Gemeinde an die bestehenden Gesetze halten muss.
Bitte beachten:
Die Anzahl und die Höhe der Raten sind gesetzlich geregelt und hängen von der Höhe des Jahresbetrages ab. Die Fälligkeitstermine sind auf den Bescheiden angegeben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Für Güglingen:
Frau Andrea Eisenbeiß | Rathaus Güglingen | Tel. 07135 108-58 oder per E-Mail an andrea.eisenbeiss@gueglingen.de
Für Pfaffenhofen:
Frau Stefanie Stark | Rathaus Pfaffenhofen | Tel. 07046 9620-26 oder per E-Mail an stefanie.stark@pfaffenhofen-wuertt.de