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Amtlich Güglingen | 28.04.2025

Neue Regelungen zur Beantragung von Ausweisdokumenten ab 1. Mai 2025

Ab 1. Mai 2025 gelten neue Vorgaben für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen. Künftig dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. Ziel dieser Änderung ist es, die Sicherheit und den Bearbeitungsprozess der Dokumente zu verbessern und zu vereinfachen.

Zur Erstellung der digitalen Lichtbilder stehen im Bürgerbüro spezielle Fotostationen zur Verfügung. Alternativ können die Fotos auch bei einem Fotografen mit Anbindung an eine zertifizierte Fotocloud aufgenommen werden. In diesem Fall wird das Lichtbild direkt und sicher an die zuständige Behörde übermittelt.

Übergangsregelung:
Papierlichtbilder werden noch bis zum 31. Juli 2025 akzeptiert. Danach sind ausschließlich digitale Lichtbilder zulässig. Die Fotostationen werden von der Bundesdruckerei bereitgestellt. Aufgrund von Lieferverzögerungen kann es in einigen Bürgerbüros derzeit zu Einschränkungen kommen.

Gebührenregelung:
Für die Erstellung eines digitalen Lichtbilds direkt in der Behörde wird eine Gebühr von 6,00 Euro erhoben.