Das Landratsamt informiert | 01.04.2025
Das Landratsamt hat zu prüfen, ob ein aufstockungsbedürftiger Landwirt am Erwerb der nachfolgend genannten Flächen interessiert ist. Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden: Gemarkung: Güglingen, Gewann: Aischbach …