Ratsinformationssystem
Gemeinderatssitzung
Sitzung am 04.05.2021 um 19:00 Uhr im Bürgersaal der "Herzogskelter" Güglingen - Informationen zum HYGIENEKONZEPT siehe unten!
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Kindertagesstätten in Güglingen / Hort an der Katharina-Kepler-Schule
a) Erlass von Elternbeiträgen
b) Erhebung von Beiträgen für die Notbetreuung
- Vorlage Nr. 59/2021 - - Tagesordnungspunkt 2
Betriebsausschuss „Herzogskelter“
- Bestellung eines Stellvertreters
- Vorlage Nr. 60/2021 -
- Tagesordnungspunkt 3
Spendenbericht 2020
- Annahme von eingegangenen Spenden
- Vorlage Nr. 61/2021 -
- Tagesordnungspunkt 4
E-Ladesäulen
a) Ausbau
b) Anfrage Fa. deer Gmb Carsharing
- Standortvorschläge
- Vorlage Nr. 62/2021 -
- Tagesordnungspunkt 5
Katharina-Kepler-Schule
- Ausbau Mensa
- Kostenbeteiligung Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu
- Vorlage Nr. 53ö/2021 - (Gemeinderatssitzung am 16.03.2021)
- Tagesordnungspunkt 6
Organisationsuntersuchung im Rathaus
- Vorlage Nr. 81/2021 -
- Tagesordnungspunkt 7
Dienstwagen des Bürgermeisters
- Neuanschaffung
- Vorlage Nr. 63/2021 -
- Tagesordnungspunkt 8
Ökopunkte Waldrefugien
- Bekanntgabe der Gutachten
- Vorlage Nr. 51ö/2021 - (Gemeinderatssitzung am 16.03.2021)
- Tagesordnungspunkt 9
Ökopunkte Waldrefugien
- Refinanzierung
- Vorlage Nr. 52ö/2021 - (Gemeinderatssitzung am 16.03.2021)
- Tagesordnungspunkt 10
Neubau Kindertagesstätte Gottlieb-Luz mit Familienzentrum
- Verlegung Tagwasserkanal und Anschluss Schmutzwasserkanal
- Beauftragung Bauarbeiten
- Vorlage Nr. 64/2021 -
- Tagesordnungspunkt 11
„Herzogskelter“
- Erneuerung der Brandmeldeanlage
- Vergabe
- Vorlage Nr. 65/2021 -
- Tagesordnungspunkt 12
Bausachen
a) Stockheimer Straße 13, Güglingen - Bauvoranfrage
- Errichtung eines Wohnhauses in 2. Reihe
- Vorlage Nr. 66/2021 -
b) Güglinger Str. 16, Güglingen -Eibensbach
- Teilabbruch, Umbau und energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses
und der Scheune
- Vorlage Nr. 68/2021 -
c) Weiteres
- ohne Vorlage -
Eine Veröffentlichung von Vorlagen zu BAUSACHEN auf der homepage der Stadt Güglingen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.
- Tagesordnungspunkt 13
Bekanntgaben
a) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
- Vorlage Nr. 69/2021 -
b) Information zum Sachstand „Langwiesen IV“
- Vorlage Nr. 79/2021 -
c) Haushaltserlass des Landratsamtes 2021
- Vorlage Nr. 80/2021 -
d) Weitere
- ohne Vorlage -
- Tagesordnungspunkt 14
Verschiedenes
- ohne Vorlage -
Corona-Hygienekonzept:
Bei der Durchführung einer Gemeinderatssitzung als Präsenzveranstaltung ist Folgendes zu beachten:
- Die Mitglieder des Gemeinderats und die weiteren Teilnehmer sowie die Zuhörer
bei der Gemeinderatssitzung sollten sich vor der Sitzung auf Corona testen lassen.
Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Eine Möglichkeit für einen Schnelltest besteht im Testzentrum am Schafhausplatz.
Außerdem rät das Gesundheitsamt des Landratsamtes Heilbronn:
- Die Dauer der Veranstaltung ist möglichst kurz zu halten.
- Die Anzahl an Teilnehmern ist möglichst gering zu halten.
- Redebeiträge sollten so kurz wie möglich gehalten werden.
- Der Raum sollte eine möglichst große Fläche und Höhe aufweisen.
- Auf durchgehend ausreichende Abstände (mind. 1,5 bis 2m) zwischen den Teilnehmern
ist dringend zu achten.
- Eventuelle Pausen sollten ebenfalls mit bedacht werden:
Auf Essen/Trinken sollte möglichst verzichtet werden.
Nach Möglichkeit sollten Pausen draußen und unter Einhaltung allerSicherheitsvorkehrungen verbracht werden.
- Der Raum muss regelmäßig sehr gut belüftet sein.
Das RKI erachtet die Aerosolbildung bereits nach 10 min. als problematisch.
Es ist daher darauf zu achten, dass durch Fensteröffnung und/oder Lüftungsanlageein vollständiger Luftaustausch mind. alle 10 min sichergestellt ist.
- Der Raum einschließlich der Tische und Stühle ist vor und nach Benutzung
gründlich zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
- Auch bei Einhaltung der Abstände, sollen alle Teilnehmer durchgehend und
korrekt FFP-2-Masken oder medizinischen MNS tragen.
(Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10)
oder FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.)
- An- und Abreise möglichst alleine im eigenen PKW.