Wahlen

Bürgermeisterwahl 16.02.2025 und evtl. Stichwahl 09.03.2025

Hier können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen

 

 

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 16.02.2025 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 09.03.2025

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

 

Am Sonntag, 16. Februar 2025, findet in der Stadt Güglingen eine Bürgermeisterwahl statt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, 09. März 2025, eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.

Wahlzeit ist jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Güglingen ihre Hauptwohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten.

Rechtzeitig vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung sind Wahlscheinanträge für die Briefwahl – auch online unter anderem über den Link auf dieser Homepage (siehe oben) – möglich.

Hinweise zur Stimmabgabe

Bei der Bürgermeisterwahl werden für die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal keine Wahlumschläge verwendet. Der Stimmzettel muss nach Kennzeichnung in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Falten des Stimmzettels muss unbedingt in der Wahlkabine stattfinden. Die genaue Art der Faltung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Sie können entweder einen der Bewerber, deren Namen im Stimmzettel vorgedruckt sind, oder eine andere wählbare Person wählen. Wenn Sie eine andere wählbare Person durch Eintragung in die freie Zeile wählen wollen, müssen Sie diese so eindeutig bezeichnen, dass zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person Sie meinen. Bedenken Sie dabei, dass es – auch außerhalb der Gemeinde – noch weitere wählbare Personen mit gleichen Namen geben kann. Ist die gewählte Person aus dem Stimmzettel nicht unzweifelhaft erkennbar, ist die Stimme ungültig! Bezeichnen Sie deshalb die von Ihnen gewählte Person in der freien Zeile zweifelsfrei durch Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift und ggf. durch weitere Angaben.

Kandidatenvorstellung

Die vom Gemeindewahlausschuss zugelassene Bewerberinnen/zugelassenen Bewerber um das Amt des Bürgermeisters haben Gelegenheit, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Diese findet statt am

Dienstag, 04. Februar 2025 um 19.00 Uhr in der Herzogskelter in Güglingen.

Die Herzogskelter ist ab 18.30 Uhr für den Einlass geöffnet.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Wahlamt wenden telefonisch unter 07135/108-30 oder per Mail an wahl@gueglingen.de

Bundestagswahl 2025

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

 

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

 

Wahlscheinantrag bequem per Internet 

 

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an.
Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08125038 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an stadt@gueglingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Ihr Wahlamt

 

Knappe Frist zum Versand der Briefwahlunterlagen bei der Bundestagswahl 2025


Die Stimmzettel für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden uns vorrausichtlich ab 7. Februar 2025 vorliegen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.
Bis zum Wahltag sind es dann nur nicht gut zwei Wochen. Der späte Versand der Unterlagen ergibt sich aus den mit der vorgezogenen Neuwahl verbundenen Fristen.
Die kurze Zeit für Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen stellt insbesondere angesichts potenziell langer Postlaufzeiten eine erhebliche Herausforderung dar. Die Stadt Güglingen wird alles daransetzen, die uns vorliegenden Briefwahlanträge schnellst möglich zu bearbeiten und die Unterlagen zu verschicken.
Gleichzeitig möchten wir auf die Möglichkeit hinweisen, ab dem 10. Februar 2025 Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beim Bürgerbüro im Rathaus Güglingen während der allgemeinen Öffnungszeiten abzuholen. Dies erspart die Zeit für den Versand der Unterlagen. Bringen Sie zum Abholen bitte Ihr Ausweisdokument mit.
Wer möchte, kann sein Wahlrecht mit den Briefwahlunterlagen auch gerne gleich vor Ort im Rathaus ausüben. Eine Wahlkabine und gesicherte Wahlurne stehen ab dem 10. Februar 2025 bereit.
Wer bei der Ausübung seines Wahlrechts bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht auf Briefwahlunterlagen angewiesen ist, dem stehen natürlich die gewohnten Wahllokale mit insgesamt 60 freiwilligen Wahlhelfenden offen.
Ihr Wahlamt

 

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.