Wahlen

Bürgermeisterwahl 16.02.2025 und evtl. Stichwahl 09.03.2025

Hier können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen

 

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

 

Am Sonntag, 16. Februar 2025, findet in der Stadt Güglingen eine Bürgermeisterwahl statt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, 09. März 2025, eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.

Wahlzeit ist jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Güglingen ihre Hauptwohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten.

Rechtzeitig vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung sind Wahlscheinanträge für die Briefwahl – auch online unter anderem über den Link auf dieser Homepage (siehe oben) – möglich.

Hinweise zur Stimmabgabe

Bei der Bürgermeisterwahl werden für die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal keine Wahlumschläge verwendet. Der Stimmzettel muss nach Kennzeichnung in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Falten des Stimmzettels muss unbedingt in der Wahlkabine stattfinden. Die genaue Art der Faltung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Sie können entweder einen der Bewerber, deren Namen im Stimmzettel vorgedruckt sind, oder eine andere wählbare Person wählen. Wenn Sie eine andere wählbare Person durch Eintragung in die freie Zeile wählen wollen, müssen Sie diese so eindeutig bezeichnen, dass zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person Sie meinen. Bedenken Sie dabei, dass es – auch außerhalb der Gemeinde – noch weitere wählbare Personen mit gleichen Namen geben kann. Ist die gewählte Person aus dem Stimmzettel nicht unzweifelhaft erkennbar, ist die Stimme ungültig! Bezeichnen Sie deshalb die von Ihnen gewählte Person in der freien Zeile zweifelsfrei durch Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift und ggf. durch weitere Angaben.

Kandidatenvorstellung

Die vom Gemeindewahlausschuss zugelassene Bewerberinnen/zugelassenen Bewerber um das Amt des Bürgermeisters haben Gelegenheit, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Diese findet statt am

Dienstag, 04. Februar 2025 um 19.00 Uhr in der Herzogskelter in Güglingen.

Die Herzogskelter ist ab 18.30 Uhr für den Einlass geöffnet.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Wahlamt wenden telefonisch unter 07135/108-30 oder per Mail an wahl@gueglingen.de

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