Krämermärkte
Vier mal im Jahr ist in Güglingen Krämermarkt angesagt.
Die Märkte finden immer an einem Dienstag statt.
Die fliegenden Händler aus der näheren und weiteren Umgebung bevölkern mit ihren Verkaufs- und Essensständen die Marktstraße. Dort bieten sie von 8.30 Uhr bis 18 Uhr ihre Waren an. Es gibt Artikel des täglichen Bedarfs und Krimskrams, Messer, Textilien, Spielwaren, Haushaltswaren, Gürtel, Gewürze und vieles mehr.
Es ist ganztätig kein Busverkehr. Die Ausweichhaltestelle ist an der Haltestelle „Schulzentrum“ an der Weinsteige eingerichtet.
Termine für 2024:
Lichtmess-Markt: 06. Februar
Ostermarkt: 19. März
Bartholomä-Markt: 20. August
Weihnachtsmarkt: 17. Dezember
Ein Kapitel für sich:
Die „Marktgeschichte" von Güglingen
Alljährlich finden in Güglingen vier Krämermärkte statt. Bei der Stadtverwaltung hat man sich einmal die Mühe gemacht, nach den Anfängen des Markttreibens im Städtchen zu „forschen". Was sicher nicht leicht war; denn bekanntlich sind bei den verheerenden Stadtbränden Mitte des 19. Jahrhunderts auch etliche Archivbestände des Rathauses ein Raub der Flammen geworden. Trotzdem wurde man in den noch vorhanden Bänden im städtischen Archiv fündig. Dank einiger Aufzeichnungen aus früheren Jahrhunderten, konnte doch noch etwas über das Marktwesen in Güglingen gefunden werden. ,,Fundgrube" war das sogenannte Stadtbuch - auch „Gerechtigkeitsbuch" genannt. Hier fand man Handschriften, die nach intensivem Studieren den „Sprachschatz" ab dem 15. Jahrhundert wiedergeben.
Eine erste Eintragung über die Genehmigung von Märkten ist auf den 15. März 1698 datiert. Damals hatte Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg der Stadt Güglingen auf ihren Antrag die Abhaltung eines Wochenmarktes „alle Sambstag" und einen Jahrmarkt am „Dienstag nach der Fasten" wieder genehmigt. Wann zum ersten Mal überhaupt ein Markt in Güglingen abgehalten werden durfte, war dem Stadtbuch nicht zu entnehmen. Doch kann aus dem damals verfassten Wortlaut geschlossen werden, dass bereits in früheren Jahren Märkte in Güglingen abgehalten wurden - denn bei dem Dokument von 1698 handelt es sich um eine Wiedergenehmigung. In der seinerzeit herrschenden „Amtssprache" legte man großen Wert auf die Tatsache, dass man dem Antrag der Stadt „in Gnaden willfahren" habe.
Die aus Stuttgart kommende Entscheidung hatte folgenden Text: „Hochfürsdich gnädigster Befehl wegen hiesigen Wochenmarkts. Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Herzog von Württembergs. Unsern Gruß zuvor, liebe Getreue! Auf Euer zu unserer fürstlichen Cantzley, pro Conzessione wieder einen Wochenmarkt alle Sambstag, und noch einen Jahrmarkt auf den Dienstag nach der Fasten halten zu dörfen, eingeraicht unterthänigst Memorial, wollen wir Euch wieder einen Wochenmarkt alle Wochen auf den Sambstag zuhalten, hiermit in Gnaden willfahret haben, wegen deß verlangenden fernem Jahrmarkts aber von einigen Benachbarten Bericht anziehen, und uns sodann auch darauf gnädigst resolvieren. So wür Euch hiermit zu Eurer Nachricht in Gnaden anfügen, hieran Bescheid unserer Meinung." Stuttgart, den 15. ten Marty Anno 1698.
Über die weitere Entwicklung des Marktwesens in Güglingen sagt das Stadtbuch aus, dass am 28.3.1699 noch ein Krämermarkt für den Donnerstag nach Ostern genehmigt wurde. Am 21. Juni 1766 bekamen die Güglinger zwei weitere Märkte genehmigt und zwar für den „Dienstag nach Palmarum" und für den 18. August eines jeden Jahres.
Die letzte Marktgenehmigung erhielt die Stadt Güglingen am 18. Oktober 1836 und seinerzeit wurde erlaubt, einen weiteren Krämermarkt am „Dienstag nach dem dritten Advent" abzuhalten.
Betrachtet man nun das alljährliche Marktgeschehen in Güglingen, so kann man feststellen, dass die teilweise fast vierhundert Jahre zurückliegende Markt-Wiedergenehmigung des Herzogs von Württemberg
auch heute noch Bestand und historische Gültigkeit hat. Zwar ist aus dem samstäglichen Wochenmarkt im Laufe der Jahrhunderte ein Schweinemarkt geworden, der zwischenzeitlich mit gewissen Existenznöten zu kämpfen hatte. Der 1766 mitgenehmigte Markt am 18. August ist gänzlich ausgefallen. Als seinerzeit genehmigter Viehmarkt musste das Marktrecht in unserem Jahrhundert „mangels Masse" zurückgegeben werden.
Geblieben sind letztlich die vier Krämermärkte und als Markttag hat sich in Güglingen jeweils der Dienstag behauptet. Den ersten Markt im Jahr hält man als „Lichtmeßmarkt" am ersten Dienstag im Februar ab, am Dienstag vor dem Palmsonntag findet der „Ostermarkt" statt, den „Bartholomämarkt" veranstaltet die Stadt am Dienstag vor dem 24. August und am Dienstag vor dem 4. Advent wird der ,,Weihnachtsmarkt" seit 1836 in Güglingen abgehalten.