Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa) im Landratsamt Heilbronn: Digitale Anträge ab Juli 2024 über ViBa einzureichen
Ab Montag, 1. Juli 2024, sind digitale Bauanträge, für welche das Landratsamt Baugenehmigungsbehörde ist, über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa) einzureichen. Vor dem 1. Juli sind Bauanträge noch über service-bw zu stellen.
Für die Nutzung von ViBa BW ist eine BundID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung einzuplanen.
Mit der BundID bzw. mit dem Unternehmenskonto können Sie sich ab 1. Juli auf der Plattform ViBa BW des Landratsamtes anmelden und diese nutzen:
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-heilbronn/
Weitere Informationen, Anleitungen und Hilfestellungen zur Nutzung der BundID
finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes
Das Bauamt informiert
Die Landesbauordnung wurde geändert: Ab sofort sind baurechtliche Anträge und Anzeigen im Kenntnisgabeverfahren nicht mehr über das Bürgermeisteramt Güglingen, sondern direkt beim Landratsamt Heilbronn einzureichen. Außerdem erfolgt künftig eine Begrenzung der Nachbarbenachrichtigung auf die Fälle, in denen Nachbarn tatsächlich unmittelbar betroffen sind, also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen künftig vom Bauherrn ausdrücklich beantragt werden.
Aktuelle Vordrucke
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