Wasserversorgung

Die städtische Wasserversorgung gewinnt das Trinkwasser aus Anteilen an Eigenwasser und Bodenseewasser

Wasserversorgung

Für die Unterhaltung und die Pflege der städtischen Wasserversorgung und des Kanalbetriebs sind die Stadtwerke Güglingen verantwortlich.

 

Ansprechpartner Uwe Kenngott

Marktstraße 19-21
Tel. 07135 / 10856

 

Grundsanierung der technischen Einrichtungen


2019 beschloss der Gemeinderat eine Grundsanierung der technischen Einrichtungen der Wasserversorgung Güglingen. Auf Grund von Trübungen in den Brunnen der Eigenwasserversorgung wurde zudem entschieden, das Rohwasser künftig nicht mehr mit Chlor zu desinfizieren, sondern mithilfe einer Ultrafiltrationsanlage (UF Anlage) aufzubereiten. Jene filtert die Trübung aus dem Wasser und reinigt das Trinkwasser hygienisch.

In der Hauptanlage am Kaiserberg wurde daher eine solche UF Anlage eingebaut. Die vorhandenen technischen Bauteile wurden allesamt ersetzt und neue Edelstahlrohre verlegt. Die bestehende Elektro-Mess-Steuer und Regeltechnik aus den 1950er Jahren wurde um eine moderne Steuerungselektronik ergänzt. Seither wird das Rohwasser durch nigelnagelneue Rohre aus den eigenen Tiefbrunnen gepumpt und am Kaiserberg in Wasserbehältern, die über 300.000 Liter Wasser fassen können, als Vorrat gespeichert.

Von dort wird das in der Ultrafiltrationsanlage gereinigte Wasser aus der Eigengewinnung zum Hochbehälter Hummelberg gepumpt. Auch hier wurde die gesamte Elektronik erneuert. Die verschiedenen Leitungen fließen am Hummelberg zusammen und vermischen das Bodenseewasser mit dem Wasser aus der Eigengewinnung. Vor der Sanierung der Anlagen lag das Mischverhältnis von Bodenseewasser und Eigenwasser in Güglingen bei ca. 45% zu 55%. Das Wasser maß 17 °dH (deutscher Härtegrad) und galt damit als „hartes“ Wasser. Das neue Mischverhältnis liegt nun bei 70% Bodensee- und 30% Eigenwasser. Dadurch ergibt sich ein neuer Härtegrad von 11-13 und das Wasser ist insgesamt weicher.

 

Für detaillierte Einblicke finden Sie hier den Trinkwasserbericht 2021.

Wichtige Hinweise zu...

...Neubauten

...Brauchwasserzisternen

...Änderungen beim Grundstück

...Absetzungen

...Wasserverlusten

...Wasserzähler-Ablesungen

...Wassergebührensätze

Neubauten

Wird ein Grundstück neu an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen, hat der Grundstückseigentümer dies innerhalb eines Monats der Stadt Güglingen mitzuteilen.

Die Mitteilung erfolgt über einen Lageplan im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1.000 mit Eintrag des Flurstücks, das an die Abwasserbeseitigung angeschlossen wurde. Daneben sind Angaben über Art und Umfang der versiegelten Flächen zu machen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei der Stadtverwaltung.

 

Brauchwasserzisternen

Zisternen, deren Wasser im Haushalt oder Betrieb verwendet wird, sind bei der Stadt Güglingen anzumelden.

Für die Niederschlagswassermenge, die über diese Nutzung in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird, werden seit 1.1.2013 Schmutzwassergebühren in Höhe von 2,11 Euro/m² (Stand 2021) erhoben.

Dafür hat der Gebührenschuldner geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten.

Solange keine geeigneten Zähler angebracht sind, wird die Brauchwassermenge pauschal erhoben. Sie beträgt 8 m³ pro im Haushalt gemeldeter Person und Jahr (zum Stichtag 30.06. eines Jahres).

Diese Pauschalregelung gilt nicht für Verwendung des Niederschlagswassers in Betrieben, dort ist die verwendete Wassermenge immer über Zähler zu ermitteln.

 

Änderungen beim Grundstück

Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des angeschlossenen Grundstücks um mehr als 15 qm, ist die Änderung innerhalb eines Monats bei der Stadt Güglingen anzuzeigen.

Die Änderungen werden mit Beginn des nächsten Jahres bei der Gebührenveranlagung berücksichtigt.

 

Absetzungen

Wie seither können Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, bei der Bemessung der Schmutzwassergebührenabgesetzt werden.

Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermenge soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert ist.

Wird der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler erbracht, bleibt von der Absetzung eine Wassermenge von 20 cbm/Jahr ausgenommen.

 

Wasserverluste

Es ist eine für alle Beteiligten unangenehme Tatsache, dass es immer wieder innerhalb der privaten Wasserversorgunganlage nach dem Hauptwasserzähler zu Defekten kommt, deren Folgekosten die Haushaltskasse ganz enorm belasten können.

Komplett lassen sich solche Wasserverluste vermutlich nie ganz vermeiden, aber durch regelmäßige Kontrollen der privaten Wasserversorgungsanlage lässt sich der finanzielle Schaden sicherlich auf ein Minimum beschränken.

Eine entsprechende Kontroll-Liste (siehe Formulare) können Sie hier für den privaten Gebrauch herunterladen.

Es lohnt sich, wenn Sie in regelmäßigen Abständen alle Verbrauchsstellen (Spülmaschine, Waschmaschine, Wasserhähne etc.) abstellen und nachprüfen, ob sich die Wasseruhr bewegt bzw. ob Fließgeräusche zu hören sind.

Wenn Sie feststellen, dass sich die Wasseruhr auch nach dem Abstellen aller Entnahmestellen bewegt oder gar Fließgeräusche auftreten, sollten Sie sich sofort mit Ihrem Installateur in Verbindung setzen.

 

Vordrucke für Wasserzähler-Ablesung
Wir haben für Sie Vordrucke bereitgestellt, die Ihnen der Meldung von Verbrauchsdaten helfen sollen. Jene finden Sie unter Formulare.

 

Wassergebührensätze

Alle Informationen rund um die Gebührensätze finden Sie im Ortsrecht in der Abwasser-/ Wassersatzung.

 

 

Für Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Güglingen, Katrin Stöhr-Klein (Tel. 07135/108-53) oder Edwin Gohm (Tel. 07135/108-50) gerne zur Verfügung.