Bauleitplanung

Hier finden Sie Informationen zu Neubaugebieten und den aktuellen Bebauungsplänen der Stadt Güglingen

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Form, Aufstellungsverfahren und möglicher Inhalt der Bauleitpläne werden durch das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung bestimmt.

Die konkrete Planung ist Sache der Städte und Gemeinden: Bauleitpläne werden von der Gemeinde unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen in eigener Verantwortung aufgestellt, d.h. sie besitzt die Planungshoheit. Für das Aufstellen dieser Pläne sind allgemeine Grundsätze und das notwendige Verfahren genau vorgegeben.

 

Bauleitpläne...
bestehen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

 

Der Flächennutzungsplan ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr. Er stellt also anhand der voraussichtlichen Bedürfnisse der Gemeinde als vorbereitender Bauleitplan die städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet anhand der Art der Nutzung dar. Der Flächennutzungsplan wird gemeinsam vom GVV Oberes ZAbergäu für die Kommunen Güglingen, Pfaffenhofen und ZAberfeld erstellt.

Der Bebauungsplan regelt konkret und meist auf Dauer die Nutzung, Bebauung und Erschließung der Grundstücke für ein begrenztes Teilgebiet der Gemeinde.

 

Ob und wie ein Grundstück bebaut werden kann, richtet sich nicht immer nach Bebauungsplänen. Es gibt auch Bereiche, für die es solche Pläne nicht gibt. Für solche Grundstücke im unbeplanten Raum macht das Baurecht spezielle Vorgaben.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Güglingen.

Hier finden Sie immer die aktuellen Bebauungs- und Flächennutzungspläne der Stadt Güglingen.

Bebauungspläne im Verfahren:

 

Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Zabergäu 10. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans - Frühzeitige Beteiligung

 

Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Zabergäu 11. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Windkraft) - Frühzeitige Beteiligung

Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB
und örtliche Bauvorschriften „Ochsenwiesen-Steinäcker, 3. Änderung“(Textteil)

 

„Ochsenwiesen-Steinäcker, 3. Änderung“ Zeichnerischer Teil

 

Begründung

Vorhaben- und Erschließungsplan

Fachbeitrag Artenschutz

Schalltechnische Einschätzung

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

 

Bebauungsplan "Gässle, Erweiterung" - Erneute Veröffentlichung im Internet gem. § 4a Abs. 3 BauGB 

 

BPlan_Gässle Erweiterung_Erweiterungn Textteil

BPlan_Gässle Erweiterung_zeichnerischer Teil

BPlan_Gässle Erweiterung_Erweiterung_Begründung

BPlan_Gässle Erweiterung_Erweiterung_VEP

BPlan_Gässle Erweiterung_Abwägungstabelle

BPlan_Gässle Erweiterung_Umweltbericht

BPlan_Gässle Erweiterung_Grünordnerischer Beitrag

BPLan_Gässle Erweiterung_Fachbeitrag Artenschutz

BPlan_Gässle Erweiterung_Schallgutachten

 

 

BPlan "Riedfurt-West, 2. Änderung KiTa Jakobsäcker" - Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung im Internet

 

 

BPlan "Riedfurt-West, 2. Änderung KiTa Jakobsäcker"_Anschreiben

BPlan "Riedfurt-West, 2. Änderung KiTa Jakobsäcker"_zeichnerischer Teil

BPlan "Riedfurt-West, 2. Änderung KiTa Jakobsäcker"_Textteil

BPlan "Riedfurt-West, 2. Änderung KiTa Jakobsäcker"_Artenschutz

BPlan "Riedfurt-West, 2. Änderung KiTa Jakobsäcker"_Begründung