Bauleitplanung

Hier finden Sie Informationen zu Neubaugebieten und den aktuellen Bebauungsplänen der Stadt Güglingen

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Form, Aufstellungsverfahren und möglicher Inhalt der Bauleitpläne werden durch das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung bestimmt.

Die konkrete Planung ist Sache der Städte und Gemeinden: Bauleitpläne werden von der Gemeinde unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen in eigener Verantwortung aufgestellt, d.h. sie besitzt die Planungshoheit. Für das Aufstellen dieser Pläne sind allgemeine Grundsätze und das notwendige Verfahren genau vorgegeben.

 

Bauleitpläne...
bestehen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

 

Der Flächennutzungsplan ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr. Er stellt also anhand der voraussichtlichen Bedürfnisse der Gemeinde als vorbereitender Bauleitplan die städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet anhand der Art der Nutzung dar. Der Flächennutzungsplan wird gemeinsam vom GVV Oberes ZAbergäu für die Kommunen Güglingen, Pfaffenhofen und ZAberfeld erstellt.

Der Bebauungsplan regelt konkret und meist auf Dauer die Nutzung, Bebauung und Erschließung der Grundstücke für ein begrenztes Teilgebiet der Gemeinde.

 

Ob und wie ein Grundstück bebaut werden kann, richtet sich nicht immer nach Bebauungsplänen. Es gibt auch Bereiche, für die es solche Pläne nicht gibt. Für solche Grundstücke im unbeplanten Raum macht das Baurecht spezielle Vorgaben.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Güglingen.